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Fragen zur Mitgliedschaft

Was muss ich tun, um Mitglied der SPD zu werden?

Du willst SPD-Mitglied werden? Super! Fülle einfach eine Beitrittserklärung aus.

Wie komme ich an ein Beitrittsformular heran?

Hier auf dieser Seite findest Du einen Link zum Online-Formular und die Beitrittserklärung (PDF) zum Ausdrucken, falls Du das Formular lieber handschriftlich ausfüllen und per Fax oder Brief versenden möchtest.

Muss ich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, um Mitglied werden zu können?

Nein!

Darf ich gleichzeitig Mitglied einer anderen Partei sein?

Nein, außer in Mitgliedsparteien der „Sozialistischen Internationale“ (SI) und der „Sozialdemokratischen Partei Europas“ (SPE).

Wie kann ich die SPD kennen lernen?

Am besten schaust du einfach mal unverbindlich bei einem Treffen oder einer Veranstaltung vorbei.

Wie hoch ist der monatliche Mitgliedsbeitrag?

Die SPD finanziert sich seit ihrer Gründung ganz überwiegend aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Und auch bei den Mitgliedsbeiträgen gilt das solidarische Prinzip. Das bedeutet: Wer über ein höheres Einkommen verfügt, zahlt einen höheren Beitrag als die, die weniger haben.

Der Parteitag der SPD hat zuletzt im Dezember 2019 die Mitgliedsbeiträge wie folgt festgelegt:

Der monatliche Mitgliedsbeitrag für Mitglieder mit steuerpflichtigem Einkommen beträgt mindestens 6,00 Euro. Jedes Mitglied wählt im Rahmen seines Einkommens eine Beitragsstufe:

  • bis 1.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 6,00 €
  • bis 2.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 8,00 € | 16,00 € | 21,00 €
  • bis 3.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 26,00 € | 32,00 € | 37,00 €
  • bis 4.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 47,00 € | 63,00 € | 79,00 €
  • bis 6.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 105,00 € | 158,00 € | 263,00 €
  • ab 6.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 300 € und mehr

Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von Bundestags- und Europaabgeordneten sowie von Regierungsmitgliedern erwartet wird, beträgt mindestens 300 Euro.

Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von Abgeordneten der Landtage oder der Bürgerschaften erwartet wird, wird von den Landesverbänden festgelegt.

Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von kommunalen und vergleichbaren Wahlbeamt*innen erwartet wird, beträgt unter Bezug auf die Besoldungsgruppe mindestens:

  • 70,00 € für A15 und A16
  • 140,00 € für B1 und B2
  • 210,00 € für B3 bis B6
  • 280,00 € für B7 bis B9
  • 350,00 € für B10 bis B11

Für Mitglieder ohne Erwerbseinkommen, ohne Pensionen, ohne Renteneinkünfte oder ohne vergleichbare Einkommen beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2,50 Euro. Für Mitglieder, die zugleich einer anderen Partei angehören, die Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE) ist, beträgt der monatliche Beitrag 2,50 Euro, wenn sie ihre Beitragsverpflichtungen gegenüber dieser Schwesterpartei erfüllen.

Kann man auch Mitglied werden, wenn man im Ausland lebt?

Ja!

Wie alt muss ich sein, um Mitglied der SPD werden zu können?

Du kannst nach Vollendung des 14. Lebensjahres Mitglied werden.

An wen kann ich mich wenden…

… bei einem Umzug, bei Änderungen der Bankverbindung?

Die meisten Änderungen kannst Du selbst im Mitgliederbereich vornehmen. Wenn Du nicht weiterkommst, hilft Dir das ServiceCenter der SPD Hessen-Süd.

… bei Interesse an konkreter Mitarbeit vor Ort etc.?

Wende Dich an eine*n der Ansprechpartner*innen in Deinem Stadtteil – die findest Du im Menü unter „Stadtteile“ – oder an eine*n unserer Vorsitzenden:

Dr. Julia Hamm, Vorsitzende

Jürgen Kaltwasser, Vorsitzender
+49 6251 787676

ortsverein@nullspd-bensheim.de